Bestattungen

Überführungen

Streng genommen ist mit Überführung jeder Transport eines Verstorbenen gemeint – so etwa auch vom Ort des Todes zum Bestattungsinstitut und von dort zum Krematorium oder Friedhof. In Deutschland sind dazu nur Bestattungsinstitute berechtigt, Verwandte dürfen die Verstorbenen nicht selbst transportieren. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine gültige Todesbescheinigung vorliegt.

Nicht selten kommt es auch vor, dass Menschen fern von ihrem Heimatort versterben. Um den Angehörigen die Abschiednahme in vertrauter Umgebung zu ermöglichen,  muss der Verstorbene dann über weite Strecken transportiert werden.  Hierbei kommt ein spezieller Zinksarg zum Einsatz, der die Hygiene garantiert.  Eine Alternative besteht darin, den Körper bereits am Sterbeort einzuäschern und nur die Urne zu transportieren.

In unserem Haus betrachten wir Überführungen als Chefsache. Wir führen nicht nur jede Überführung mit unseren eigenen Mitarbeitern durch, sondern soweit es möglich ist, wird diese auch von einem der beiden Firmeninhaber begleitet.