Bestattungen

Bestattungsvorsorge

Um Ihre dereinstige Bestattung im Voraus eindeutig zu regeln, schließen Sie mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. Solch ein Vorsorgevertrag umfasst die Bestatterleistungen, die Friedhofs- und Verwaltungsgebühren sowie die Festlegung der Bestattungsart. Wenn Sie es wünschen, können auch gastronomische und gärtnerische Leistungen, Steinmetzarbeiten, ja sogar Grabpflege und Haushaltsauflösungen eingeschlossen werden.

Bei den Gesprächen zur Vorbereitung des Vertrages wird genau festgelegt, wie weit der Vertrag ins Detail geht. Beispielsweise, ob der Sarg genau nach Modell oder nur nach Preisklasse festgelegt wird und ob und falls ja, welche Abmeldungen (Rente, Zeitungen, Versicherungen etc.)  vorgenommen werden sollen.
Weiterhin wird darüber entschieden, wem gegenüber die Abrechnung zu erfolgen hat und wer ein mögliches Guthaben erhält bzw. wer gegebenenfalls zuzahlen soll.

Der Bestattungsvorsorgevertrag, in die richtige Form gebracht, ist verbindlich und kann nur durch die Vertragsperson selbst geändert oder aufgelöst werden.

Da im Vertrag die genauen Kosten festgehalten sind, wird auch festgelegt, wie die gesamte Bestattung dereinst finanziert werden soll. So kann der Vertrag auch mit einer Sterbegeldversicherung oder mit einem festgelegten Sparbetrag auf einem Treuhandkonto verknüpft werden.